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   BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15   

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BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15 (https://dejure.org/2017,6017)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 6 AZR 440/15 (https://dejure.org/2017,6017)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 (https://dejure.org/2017,6017)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 6 Abs... . 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw, § 6 Abs. 1 TV UmBw, § 11 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw, § 11 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw, § 11 Abs. 1 Satz 3 TV UmBw, § 3 Abs. 8 TV UmBw, § 11 Abs. 2 TV UmBw, § 11 Abs. 2 Satz 1 TV UmBw, § 11 Abs. 2 Satz 4 TV UmBw, § 6 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw, § 6 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw, § 6 Abs. 5 Satz 2 TV UmBw, § 21 Satz 1 TVöD, § 6 TV UmBw, § 11 TV UmBw, § 6 Abs. 3 Satz 4 Buchst. c TV UmBw, § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b und Buchst. c TV UmBw, § 6 Abs. 6 Satz 2 TV UmBw, § 6 Abs. 6 Satz 1 TV UmBw, § 6 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 TV UmBw, § 5 Abs. 2 TV UmBw, § 561 ZPO, § 1 Abs. 1 TV UmBw, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf persönliche Zulage und deren Berücksichtigung bei einer Ausgleichszahlung bei der Bundeswehr; Abschließende tarifliche Regelung zum Anspruch auf eine persönliche Zulage bei der Bundeswehr

  • Betriebs-Berater

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw unter Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw

  • bag-urteil.com

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • rewis.io

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw; Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw; Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf persönliche Zulage und deren Berücksichtigung bei einer Ausgleichszahlung bei der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw - Ablehnung eines Arbeitsplatzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 128
  • BB 2017, 756
  • BB 2017, 828
  • NZA-RR 2017, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 423/15

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - befristete Teilzeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Die persönliche Zulage nach § 6 TV UmBw dient ebenso wie die Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw der Sicherung des Besitzstands (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 380/14 - Rn. 24; vgl. auch 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23) .

    (1) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. September 2016 (- 6 AZR 423/15 - Rn. 17 ff.) entschieden, dass die Ablehnung des Angebots einer gleichwertigen Beschäftigung keine Auswirkung auf die Einkommenssicherung hat, wenn die Beklagte einem etwaigen Verstoß gegen § 3 Abs. 8 TV UmBw nicht individualrechtlich begegnet, sondern die Ablehnung hinnimmt und der Beschäftigte letztlich mit verringertem Entgelt auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt wird.

    Die Konsequenzen eines Pflichtverstoßes haben die Tarifvertragsparteien vielmehr bezogen auf verschiedene Leistungen des TV UmBw gesondert geregelt (BAG 22. September 2016 -  6 AZR 423/15 - Rn. 19) .

    (2) Dies war auf eine Organisationsmaßnahme iSd. § 1 Abs. 1 TV UmBw zurückzuführen (vgl. hierzu BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 35; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Auch wenn er dies als "teilweise Klagerücknahme" bezeichnet hat, ergibt sich doch aus seinem Vortrag unzweifelhaft, dass er die Abweisung der Klage hinsichtlich etwaiger Ansprüche für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2010 mit der Revision nicht angreifen will (zur Auslegung von Prozesserklärungen vgl.: BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 21; 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 32, BAGE 146, 1; zur konkludenten Revisionsbeschränkung vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 15) .

    (2) Dies war auf eine Organisationsmaßnahme iSd. § 1 Abs. 1 TV UmBw zurückzuführen (vgl. hierzu BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 35; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Gemeint sind monatliche Zulagen, die einen bestimmten Prozentsatz des individuellen monatlichen Tabellenentgelts betragen und deren Höhe damit nicht von einem ungewissen Berechnungsfaktor abhängt, sondern aufgrund eines feststehenden Rechenwegs in Monatsbeträgen festgelegt sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 12) .

    Die Formulierung bringt lediglich das der Regelung zugrunde liegende Referenzprinzip zum Ausdruck (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14, 17) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 48/16

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    (a) Als Teil der Vorschriften über die Arbeitsplatzsicherung statuiert § 3 Abs. 8 TV UmBw unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zur Annahme eines Arbeitsplatzes (vgl. hierzu BAG 17. November 2016 - 6 AZR 48/16 - Rn. 44 ff.) .

    Erfasst werden damit auch gleichwertige und geringer bewertete Arbeitsplätze (vgl. BAG 17. November 2016 - 6 AZR 48/16 - Rn. 29 ff.) .

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    (2) Dies war auf eine Organisationsmaßnahme iSd. § 1 Abs. 1 TV UmBw zurückzuführen (vgl. hierzu BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 35; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem tariflich bestimmten Zahltag zu entrichten (BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 43) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Solche Fallgestaltungen können sich aufgrund des fortlaufenden Umstrukturierungsprozesses der Bundeswehr ergeben und sind von den Tarifvertragsparteien bei der Ausgestaltung des Anrechnungsschutzes nach § 6 Abs. 3 Satz 4 Buchst. c TV UmBw bedacht worden (vgl. hierzu Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juni 2006 Teil VI Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr Erl. 8.1; zur Anrechnung von Tariflohnerhöhungen vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 20 ff.) .
  • ArbG Köln, 24.11.2014 - 15 Ca 4191/14

    Zahlung einer tariflichen Zulage; Zumutbarkeit der Versetzung an einen anderen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24. November 2014 - 15 Ca 4191/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Auch wenn er dies als "teilweise Klagerücknahme" bezeichnet hat, ergibt sich doch aus seinem Vortrag unzweifelhaft, dass er die Abweisung der Klage hinsichtlich etwaiger Ansprüche für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2010 mit der Revision nicht angreifen will (zur Auslegung von Prozesserklärungen vgl.: BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 21; 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 32, BAGE 146, 1; zur konkludenten Revisionsbeschränkung vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15
    Die persönliche Zulage nach § 6 TV UmBw dient ebenso wie die Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw der Sicherung des Besitzstands (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 380/14 - Rn. 24; vgl. auch 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 23) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

  • LAG Köln, 26.06.2015 - 4 Sa 254/15

    Voraussetzungen einer Zulage zur Einkommenssicherung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TV UmBw

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 462/15

    Anspruch auf Härtefallregelung nach dem TV UmBw

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem tariflich bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 - Rn. 36; 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 43) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem tariflich bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15  - Rn. 36 ) .
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die in § 11 TV UmBw vorgesehene Ausgleichszahlung soll für die Betroffenen den Besitzstand unter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen wahren (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 - Rn. 23; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 141/21

    Einkommenssicherung nach dem TV UmBw

    Ein solcher Doppelbezug ist möglich bei Fallgestaltungen, in denen Beschäftigte aufgrund des fortlaufenden Umstrukturierungsprozesses der Bundeswehr mehrfach von einem Wegfall des Arbeitsplatzes betroffen sind und die bereits erhaltene persönliche Zulage eine Zulage iSd. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw darstellt (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 - Rn. 20 ff.) .
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